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Dienstbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 5. Januar 2025

VRM, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée) mit einem Stammkapital von 1.391,00 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 900 192 519, mit Sitz in 259, rue Saint-Honoré, 75001 Paris, betreibt eine Online-Plattform unter der URL www.upmeet.ai, die folgende Dienstleistungen anbietet: - Verarbeitung mündlicher Austausche zwischen Personen, die die Upmeet-Lösung nutzen, - deren Transkription und Zusammenfassung, - mit Hilfe einer künstlichen Intelligenz (im Folgenden „Upmeet“ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die rechtliche und vertragliche Verbindung zwischen Ihnen (im Folgenden der „KUNDE“) und VRM und haben zum Ziel, die folgenden Bedingungen festzulegen: - rechtliche, - technische und - finanzielle, die gelten: (i) für die Bereitstellung der Dienstleistungen durch VRM und (ii) für den Zugang zu und die Nutzung von Upmeet. In Ihrer Eigenschaft als KUNDE erklären Sie hiermit, dass Sie alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und vorbehaltlos akzeptieren.

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehend aufgeführten, großgeschriebenen Begriffe folgende Bedeutung: ▪ „Abonnement“ bezeichnet das Recht auf Zugang zu Upmeet und die Nutzung der vom KUNDEN für einen Nutzer abonnierten Dienstleistungen. Der KUNDE ist verpflichtet, für jeden Nutzer ein Abonnement abzuschließen. ▪ „Wirksamkeitsdatum“ bezeichnet das Datum, an dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten, nämlich das Datum der Registrierung des KUNDEN bei Upmeet. ▪ „Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die Dauer eines Abonnements. ▪ „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle Patente, Erfindungen, Marken, Handelsnamen, Logos, Domainnamen, Handelsbezeichnungen, Rechte an Werken (einschließlich Rechte an Designs und Modellen), Urheberrechte und Autorenrechte (einschließlich Rechte an Computersoftware, Quellcode und Objektcode), Datenbankrechte, Know-how und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, sowie alle Rechte oder Schutzformen, die eine ähnliche oder gleichwertige Wirkung wie die vorgenannten Rechte irgendwo auf der Welt haben, unabhängig davon, ob sie heute oder in Zukunft bestehen. ▪ „Tochtergesellschaft“ bezeichnet die vom KUNDEN im Sinne von Artikel L.233-3 des französischen Handelsgesetzbuchs kontrollierten Unternehmen. ▪ „Höhere Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis, das im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs und der französischen Rechtsprechung als höhere Gewalt gilt. ▪ „Gewerblicher Kunde“ bezeichnet jeden KUNDEN, der im Sinne von Absatz 3 des einleitenden Artikels des französischen Verbraucherschutzgesetzes in beruflicher Eigenschaft handelt. ▪ „Transkription“ bezeichnet die Umwandlung eines mündlichen Austauschs über Upmeet in Text. ▪ „Dienstleistungen“ bezeichnet alle Arten von Dienstleistungen, die von VRM für den KUNDEN erbracht werden können, einschließlich Transkriptionen und Zusammenfassungen (Comptes-Rendus). ▪ „Aussetzung“ bezeichnet jede Ausfallzeit oder Nichtverfügbarkeit von Upmeet und/oder den Dienstleistungen, sei es geplant oder ungeplant, aus welchem Grund auch immer. ▪ „Gebühren“ bezeichnet die Vergütung, die der KUNDE VRM für die Erbringung der Dienstleistungen schuldet. ▪ „Nutzer“ bezeichnet ein Mitglied des Personals des KUNDEN (unabhängig davon, ob es sich um einen Angestellten handelt oder nicht) und/oder seiner Tochtergesellschaften, das von ihm (ihnen) ausdrücklich benannt wurde, um Zugang zu Upmeet zu erhalten und die Dienstleistungen zu nutzen, für das ein Abonnement erworben wurde. ▪ „Virus“ bezeichnet Viren, Computerwürmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und/oder sonstigen schädlichen oder bösartigen Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme.

2.1 Der KUNDE kann jederzeit ein oder mehrere Abonnements abschließen, indem er sich in sein Upmeet-Konto einloggt, das gewünschte Abonnement auswählt, die Menge angibt, den Kauf bestätigt und anschließend die entsprechenden Gebühren bezahlt. 2.2 Nach eigenem Ermessen kann der KUNDE eines der folgenden Abonnementmodelle wählen: - „Premium Monatlich“-Abonnement: Ein einmonatiges Abonnement, das automatisch verlängert wird, sofern der KUNDE VRM nicht vor dem Verlängerungsdatum über das dafür vorgesehene Formular im Bereich „Abrechnung“ seines Upmeet-Kontos über die Kündigungsabsicht informiert. Im Falle einer Nichtverlängerung läuft das aktuelle Abonnement bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit weiter; - „Premium Jährlich“-Abonnement: Ein einjähriges Abonnement, das automatisch verlängert wird, sofern der KUNDE VRM nicht vor dem Verlängerungsdatum über das dafür vorgesehene Formular im Bereich „Abrechnung“ seines Upmeet-Kontos über die Kündigungsabsicht informiert. Im Falle einer Nichtverlängerung läuft das aktuelle Abonnement bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit weiter; - Es gilt: - Alle Nutzer des KUNDEN profitieren vom gleichen Abonnementmodell; - Am Ende einer bestimmten Abonnementlaufzeit kann der KUNDE das gewählte Modell für alle seine Abonnements ändern, wobei das neue Modell am Ende des vorherigen Abonnements beginnt. 2.3 Jedes Abonnement gewährt einem vom KUNDEN ausdrücklich benannten Nutzer während der gesamten Abonnementlaufzeit uneingeschränkten Zugang zu Upmeet und allen damit verbundenen Diensten. 2.4 Um dem KUNDEN die Möglichkeit zu geben, Upmeet und seine Dienste zu testen, bietet VRM jedem KUNDEN ein kostenloses Abonnement für einen Zeitraum von 7 Tagen an. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der KUNDE, sofern er kein Abonnement abschließt, keinen Zugang mehr zu den Diensten, kann jedoch weiterhin auf die während des Testzeitraums erstellten Transkriptionen und Zusammenfassungen zugreifen.

3.1 Gemäß Artikel L.121-18 des französischen Verbraucherschutzgesetzes hat ein KUNDE, der nicht als Profi handelt, das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Abonnements vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Gebühren erstattet zu bekommen. 3.2 Jeder Widerrufsantrag muss an VRM gesendet werden, indem das hier zugängliche Widerrufsformular ausgefüllt wird: support@upmeet.ai. 3.3 VRM erstattet den Preis des Abonnements, für das der KUNDE sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, spätestens 14 Tage nach Ausübung dieses Rechts. VRM erstattet dem KUNDEN mit demselben Zahlungsmittel, das für die Bezahlung des Abonnements verwendet wurde.

4.1 VRM erbringt die Dienstleistungen gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen. 4.2 VRM verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt, Fachkenntnis und unter Einhaltung professioneller Standards zu erbringen. 4.3 VRM stellt alle notwendigen personellen Ressourcen für die Erbringung der Dienstleistungen bereit, indem ein Team aus qualifizierten und kompetenten Fachkräften eingesetzt wird, die über alle erforderlichen beruflichen Fähigkeiten zur Erbringung der Dienstleistungen verfügen. 4.4 VRM wird sich nach besten Kräften bemühen, geeignete technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Maßnahmen zu ergreifen, um die Transkriptionen und Zusammenfassungen vor unbefugtem Zugriff, Verschlechterung, Offenlegung, Zerstörung oder Verlust zu schützen. 4.5 VRM stellt jedem Nutzer ein Benutzername/Passwort-Paar zur Verfügung, um ihm den Zugang zum Dienst zu ermöglichen.

5.1 VRM unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren von Upmeet und den Diensten sicherzustellen. Um Wartungsarbeiten durchzuführen und/oder Upmeet oder die Dienste zu verbessern, können diese für kurze Zeiträume ausgesetzt werden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet VRM jedoch nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus einer Unterbrechung, Aussetzung, Änderung oder Fehlfunktion von Upmeet und den Diensten entstehen. 5.2 VRM wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ungeplante Aussetzungen zu vermeiden, sofern eine solche Aussetzung nicht erforderlich ist: ▪ Aufgrund eines Denial-of-Service-Angriffs, eines anderen Angriffs auf Upmeet und/oder die Dienste oder eines anderen von VRM festgestellten Ereignisses, das ohne eine Aussetzung nach alleinigem Ermessen von VRM für Upmeet, den KUNDEN oder einen anderen VRM-Kunden nachteilig sein könnte; ▪ Für den Fall, dass VRM eine Aussetzung nach geltendem Recht oder Vorschriften für notwendig oder ratsam hält.

6.1 Der KUNDE ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Upmeet und die Dienste seinen internen Anforderungen entsprechen. 6.2 Der KUNDE verpflichtet sich, Upmeet und die Dienste in strikter Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Der Zugang zu und die Nutzung von Upmeet erfolgt unter der alleinigen Kontrolle, Aufsicht und auf alleiniges Risiko und Verantwortung des KUNDEN. 6.3 Der KUNDE ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass jeder Nutzer die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhält. 6.4 Der KUNDE muss sicherstellen, dass jeder Nutzer das ihm zugewiesene Benutzername/Passwort-Paar vertraulich behandelt und es nicht an Dritte (einschließlich Mitarbeiter, Berater, Mitauftragnehmer, Vertreter des KUNDEN oder Dritte) weitergibt. 6.5 Der KUNDE ist allein verantwortlich für jeden Zugriff auf und jede Nutzung von Upmeet und seinen Diensten durch die Nutzer. In diesem Zusammenhang gilt jede Nutzung des von VRM bereitgestellten Benutzernamens in Verbindung mit dem entsprechenden Passwort des Nutzers unwiderruflich als Nutzung von Upmeet und seinen Diensten durch diesen Nutzer. 6.6 Der KUNDE verpflichtet sich, VRM unverzüglich per E-Mail über jeden Verlust oder Diebstahl, unbefugten Zugriff auf oder die Weitergabe des Benutzernamens und/oder Passworts eines Nutzers oder jeden unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung von Upmeet zu informieren. In einem solchen Fall kann VRM den Zugang zu Upmeet für diesen Benutzernamen und/oder dieses Passwort deaktivieren und dem Nutzer per E-Mail einen neuen Benutzernamen und ein neues Passwort zur Verfügung stellen. 6.7 Der KUNDE erkennt an, dass er alle Kosten für die Änderung seiner Konfiguration, die für den Zugang zu Upmeet erforderlich ist, sowie alle Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Upmeet trägt. 6.8 Der KUNDE verpflichtet sich, Upmeet nicht in einer Weise zu nutzen, die: - die Nutzung und den Genuss von Upmeet durch Dritte ganz oder teilweise beeinträchtigt; - Spam oder doppelte oder unerwünschte Nachrichten in Verletzung geltender Gesetze verbreitet; - Dokumente, Transkriptionen oder Zusammenfassungen veröffentlicht oder speichert, die rechtswidrig, obszön, bedrohlich, verleumderisch oder anderweitig illegal oder unerlaubt sind, einschließlich Materialien, die für Kinder schädlich sind oder die Datenschutzrechte Dritter verletzen; - Viren verbreitet oder speichert; - die Server oder Netzwerke, die mit Upmeet verbunden sind, stört oder unterbricht, technische Anforderungen, Verfahren oder interne Vorschriften im Zusammenhang mit den mit Upmeet verbundenen Netzwerken umgeht oder die Integrität oder Leistung von Upmeet oder der darin enthaltenen Transkriptionen und Zusammenfassungen beeinträchtigt; - versucht, unbefugten Zugang zu Upmeet oder den zugehörigen Systemen oder Netzwerken zu erlangen; - Webseiten modifiziert, anpasst, hackt oder erstellt oder modifiziert, um fälschlicherweise eine Verbindung zu Upmeet vorzutäuschen; - einen VRM-Server oder die damit verbundenen Netzwerke beschädigt, deaktiviert, überlastet oder beeinträchtigt.

7.1 Die Preisliste ist unter folgender Adresse verfügbar: www.upmeet.ai/#pricing. 7.2 Die anfallenden Gebühren werden vom KUNDEN bei Abschluss eines Abonnements per Kreditkarte (Visa / Carte Bleue / Mastercard / Amex), Banküberweisung oder Lastschrift bezahlt. 7.3 Vom KUNDEN gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig. 7.4 Der KUNDE erkennt an, dass die Verpflichtungen von VRM aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Zahlung der anfallenden Gebühren an VRM abhängig sind. 7.5 Für Gewerbekunden gilt: Bei verspäteter Zahlung der anfallenden Gebühren fallen Verzugszinsen gemäß Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs an. 7.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich VRM das Recht vor, den Zugang zu Upmeet und/oder die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung der anfallenden Gebühren auszusetzen, unbeschadet weiterer Rechte. 7.7 VRM behält sich das Recht vor, die Gebühren jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, wobei solche Änderungen nicht für laufende Abonnements gelten.

8.1 Der KUNDE erkennt an, dass VRM Upmeet regelmäßig und nach eigenem Ermessen ändern kann, ohne das Leistungsniveau von Upmeet und/oder seiner Dienstleistungen im Vergleich zu dem bei Bereitstellung am Wirksamkeitsdatum wesentlich zu verringern, insbesondere: - die Struktur und Darstellung von Upmeet und/oder seiner Dienstleistungen ändern; - neue Funktionen oder Funktionalitäten hinzufügen oder entfernen; - bestehende Funktionen oder Funktionalitäten durch neue ersetzen. 8.2 Der KUNDE wird über jede solche Änderung von Upmeet per E-Mail informiert und kann seine Absicht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen, innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt dieser E-Mail per Einschreiben mit Rückschein mitteilen. Die Kündigung wird mit Ablauf der dann laufenden Abonnementlaufzeit wirksam. Die für die Bereitstellung von Upmeet und der Dienstleistungen während der Abonnementlaufzeit geschuldeten Gebühren bleiben an VRM zahlbar. 8.3 Kündigt der KUNDE die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wie in Artikel 8.2 vorgesehen, gilt die/gelten die Änderung(en) von Upmeet und/oder seiner Dienstleistungen als unwiderruflich akzeptiert.

9.1 Geistige Eigentumsrechte des KUNDEN 9.1.1 Kein Übergang von geistigen Eigentumsrechten an Transkriptionen und Zusammenfassungen - VRM erkennt an, dass der KUNDE und gegebenenfalls seine Tochtergesellschaften die alleinigen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den Transkriptionen und Zusammenfassungen sind. - Nichts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewirkt eine Übertragung oder Einräumung von geistigen Eigentumsrechten oder sonstigen Rechten, Titeln oder Interessen an Ideen, Strategien, Methoden, Verfahren oder Konzepten, die dem KUNDEN (oder seinen Tochtergesellschaften, soweit zutreffend) vor oder während der Laufzeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitig gehören, entworfen, entwickelt oder erstellt wurden, oder an Materialien, Gegenständen oder Werken, die vom KUNDEN entworfen, entwickelt oder erstellt wurden, an VRM. 9.1.2 Lizenz zur Anzeige und Vervielfältigung von Transkriptionen und Zusammenfassungen - Der KUNDE gewährt VRM hiermit eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Anzeige und Wiedergabe seiner Transkriptionen und Zusammenfassungen auf Upmeet. - VRM darf auf die Transkriptionen und Zusammenfassungen des KUNDEN nur auf dessen Wunsch zugreifen, sie nutzen und/oder ändern und diese Transkriptionen und Zusammenfassungen nur den Nutzern offenlegen. VRM greift nur auf die Konten der Nutzer oder die Transkriptionen und Zusammenfassungen zu, um technische Probleme von Upmeet zu beheben oder auf Anfrage des KUNDEN oder eines Nutzers. - Die vom KUNDEN gemäß Artikel 9.1.2 gewährte Lizenz endet (i) sobald der KUNDE oder der Nutzer eine Transkription oder Zusammenfassung löscht, (ii) die Löschung einer Transkription oder Zusammenfassung von Upmeet verlangt oder (iii) mit Beendigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus jeglichem Grund. 9.1.3 Freistellung bei Rechtsverletzungen - Der KUNDE versichert, dass er alle geistigen Eigentumsrechte an den Transkriptionen und Zusammenfassungen besitzt oder von dem berechtigten Rechteinhaber zur Bereitstellung dieser Transkriptionen und Zusammenfassungen über Upmeet unter den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen ermächtigt wurde. - Für Gewerbekunden und vorbehaltlich dieses Artikels 9.1.3 verpflichtet sich der KUNDE, auf eigene Kosten VRM zu verteidigen (oder nach Wahl des KUNDEN einen Vergleich zu schließen) gegen jegliche von Dritten gegen VRM erhobene Ansprüche oder Klagen im Zusammenhang mit den Transkriptionen und Zusammenfassungen („Anspruch“ im Sinne von Artikel 9.1.3), sofern VRM: (a) den KUNDEN unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert; (b) dem KUNDEN die Kontrolle und Leitung der Untersuchung, Vorbereitung, Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt; und (c) vollständige Unterstützung und Zusammenarbeit leistet. Der KUNDE zahlt jeden durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen VRM verhängten Schadensersatzbetrag, einschließlich aller angemessenen Anwaltskosten, die VRM infolge eines solchen Anspruchs entstehen, oder jeden vom KUNDEN schriftlich akzeptierten Vergleichsbetrag. Der KUNDE haftet nicht für einen Vergleich, dem er nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat. 9.2 Geistige Eigentumsrechte von VRM 9.2.1 Kein Übergang von geistigen Eigentumsrechten an Upmeet Der KUNDE erkennt an, dass VRM der ausschließliche Eigentümer von Upmeet ist. Nichts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewirkt eine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an den KUNDEN, außer den ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten. 9.2.2 Lizenz zum Zugang und zur Nutzung von Upmeet - Während der Laufzeit des Abonnements gewährt VRM dem KUNDEN und seinen Nutzern eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zum Zugang und zur Nutzung von Upmeet und seiner Dienste gemäß den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Die von VRM gemäß Artikel 9.2.2 gewährte Lizenz gilt bis zum Ende der Abonnementlaufzeit. 9.2.3 Freistellung bei Rechtsverletzungen - VRM versichert, dass es alle geistigen Eigentumsrechte an Upmeet besitzt oder über die erforderliche Lizenz verfügt, um die in Artikel 9.2.2 genannten Rechte einzuräumen. - VRM verpflichtet sich, auf eigene Kosten den KUNDEN zu verteidigen (oder nach Wahl von VRM einen Vergleich zu schließen) gegen jegliche von Dritten gegen den KUNDEN erhobene Ansprüche oder Klagen im Zusammenhang mit den geistigen Eigentumsrechten an Upmeet („IP-Anspruch“ im Sinne von Artikel 9.2.3), sofern der KUNDE: (a) VRM unverzüglich schriftlich über einen solchen IP-Anspruch informiert; (b) VRM die Kontrolle und Leitung der Untersuchung, Vorbereitung, Verteidigung und Beilegung des IP-Anspruchs überlässt; und (c) vollständige Unterstützung und Zusammenarbeit leistet. VRM zahlt jeden durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen den KUNDEN verhängten Schadensersatzbetrag, einschließlich aller angemessenen Anwaltskosten, die dem KUNDEN infolge eines solchen IP-Anspruchs entstehen, oder jeden von VRM schriftlich akzeptierten Vergleichsbetrag. VRM haftet nicht für einen Vergleich, dem es nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat. - Nach Mitteilung eines IP-Anspruchs oder eines Umstands, der einen IP-Anspruch begründen könnte, kann VRM nach eigenem Ermessen (a) dem KUNDEN das Recht verschaffen, Upmeet weiterhin zu nutzen, oder (b) Upmeet so ändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt. - Artikel 9.2.3 regelt die gesamte Haftung von VRM und den alleinigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des KUNDEN im Falle einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit Upmeet.

10.1 Während der gesamten Laufzeit des Abonnements und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Ende verpflichtet sich VRM, die Transkriptionen und Zusammenfassungen des KUNDEN (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln. Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn: - sie öffentlich sind oder werden, ohne dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei zurückzuführen ist; oder - sie von VRM unabhängig entwickelt wurden. 10.2 VRM stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmer alle vertraulichen Informationen, zu denen sie Zugang haben, vertraulich behandeln. VRM verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und Unterauftragnehmer vollständig über die vorliegende Vertraulichkeitspflicht zu informieren und mit ihnen Vertraulichkeitsvereinbarungen abzuschließen, die mindestens so streng sind wie die in diesem Artikel 10 festgelegte Vertraulichkeitspflicht. 10.3 VRM ergreift und unterhält alle notwendigen Maßnahmen, Vorkehrungen und Sicherheitsverfahren, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung der sich in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen zu gewährleisten und jeglichen unbefugten Zugriff, Nutzung, Offenlegung, Missbrauch, Diebstahl oder Verlust zu verhindern. 10.4 VRM informiert den KUNDEN unverzüglich, sobald es von einer unbefugten Nutzung, einem Missbrauch, einer Offenlegung, einem Diebstahl oder Verlust vertraulicher Informationen Kenntnis erlangt. 10.5 Als strenge und begrenzte Ausnahme von der in diesem Artikel 10 vorgesehenen Vertraulichkeitspflicht: • VRM darf vertrauliche Informationen nur an seine Mitarbeiter, Tochtergesellschaften und Unterauftragnehmer weitergeben, und zwar ausschließlich zum Zweck der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; • VRM darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit eine solche Offenlegung von einer zuständigen Justizbehörde oder Aufsichtsbehörde verlangt wird, die für VRM zuständig ist. 10.6 Nach Ablauf der in diesem Artikel 10 vorgesehenen Vertraulichkeitspflicht gibt VRM alle vertraulichen Informationen zurück oder löscht sie, unabhängig davon, auf welchem Medium diese Informationen gespeichert sind.

11.1 VRM sichert zu und gewährleistet, dass: - es Eigentümer ist oder über ausreichende Rechte verfügt, um die Dienste bereitzustellen und die entsprechenden Zugänge zu Upmeet gemäß diesem Vertrag zu gewähren; - die Funktionalitäten von Upmeet während der Laufzeit des Abonnements nicht wesentlich eingeschränkt werden; - Upmeet keine Viren an den KUNDEN enthält oder überträgt (außer Viren, die vom KUNDEN stammen). 11.2 Die von VRM im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Garantien sind die einzigen gewährten Garantien und schließen alle anderen Garantien, einschließlich gesetzlicher Garantien, soweit gesetzlich zulässig, aus.

Während der gesamten Laufzeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für ein (1) Jahr nach deren Ablauf schließt VRM Versicherungsverträge bei anerkannten und solventen Versicherern ab und hält diese aufrecht, die alle schädlichen Folgen von Handlungen abdecken, für die VRM im Zusammenhang mit der Erfüllung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftbar gemacht werden kann. VRM verpflichtet sich, dem KUNDEN auf dessen jährliche Anfrage hin Versicherungszertifikate für die gemäß diesem Artikel abgeschlossenen Policen vorzulegen.

13.1 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen schließt VRM seine Haftung nicht aus und beschränkt sie nicht im Falle von (i) Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht wurden, und (ii) arglistiger Täuschung oder betrügerischer Handlung. 13.2 Für Gewerbekunden gilt: Die gesamthafte Haftung von VRM aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übersteigt nicht den Gesamtbetrag der vom KUNDEN in den 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Gebühren. 13.3 Für Gewerbekunden gilt: VRM haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, insbesondere nicht für entgangene Umsätze, entgangenen Gewinn, Datenverlust, geschäftliche, finanzielle oder rufschädigende Nachteile oder erhöhte Kosten, selbst wenn VRM im Voraus auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Darüber hinaus lehnt VRM ausdrücklich jede Haftung ab im Falle von: • einer Handlung des KUNDEN, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhindert oder behindert; • einer ähnlichen Handlung eines Dritten. 13.4 VRM haftet nicht für jegliche Haftung, die sich aus der Veröffentlichung, dem Einstellen oder der Nutzung der vom KUNDEN und seinen Nutzern erstellten Transkriptionen und Zusammenfassungen ergibt; diese übernehmen hierfür die volle Verantwortung. 13.5 VRM bemüht sich nach besten Kräften, Transkriptionen und Zusammenfassungen bereitzustellen, die nach dem aktuellen Stand der Technik so genau und zuverlässig wie möglich sind. VRM arbeitet aktiv daran, die Qualität und Genauigkeit von Upmeet und seinen Diensten ständig zu verbessern. Der KUNDE wird jedoch darauf hingewiesen und erkennt an, dass die von VRM für Upmeet und seine Dienste eingesetzten KI-Technologien eine menschliche Überprüfung und Gegenkontrolle nicht ersetzen können. In diesem Zusammenhang erkennt der KUNDE ausdrücklich an, dass VRM für etwaige Fehler, Unsinn oder Fehlübersetzungen, die die Transkriptionen und Zusammenfassungen betreffen können, nicht haftbar gemacht werden kann.

VRM achtet besonders auf die personenbezogenen Daten, die es verarbeitet oder im Auftrag verarbeitet. Die besondere Sorgfalt, die VRM auf die Einhaltung seiner Verpflichtungen sowie auf die Bedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten legt, ist auf der Website upmeet.ai zu finden: - Für die Datenschutzrichtlinie: https://www.upmeet.ai/privacy/ - Für die Bedingungen der Datenverarbeitung im Auftrag des KUNDEN: https://www.upmeet.ai/subcontracting-charter/

15.1 Keine der Parteien haftet für Verluste oder Schäden, die der anderen Partei entstehen oder von ihr erlitten werden und die auf eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzuführen sind, soweit und solange diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. 15.2 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt wird die Fälligkeit der betroffenen Verpflichtungen um die durch das Ereignis höherer Gewalt erforderliche Dauer verschoben. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt die Verpflichtungen einer der Parteien für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten betreffen, sind die Parteien berechtigt, (i) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen oder (ii) Verhandlungen aufzunehmen, um die Bedingungen ihrer gegenseitigen Verpflichtungen so zu ändern, dass die Erfüllung der genannten Verpflichtungen ermöglicht wird.

16.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Durch das Löschen seines Upmeet-Kontos beendet der KUNDE die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 16.2 Innerhalb von 7 Tagen nach einem Zahlungsverzug oder einer verspäteten Zahlung der Gebühren wird das betreffende Abonnement von VRM ausgesetzt und der KUNDE sowie seine Nutzer haben keinen Zugang mehr zu den Diensten. Nach Eingang der Zahlung der Gebühren wird VRM das Abonnement und den Zugang zu den Diensten umgehend wieder aktivieren. 16.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von VRM mit einer Frist von 14 Tagen geändert werden. 16.4 Das Inkrafttreten einer neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem KUNDEN beim Einloggen in Upmeet angezeigt. Der KUNDE kann dann die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, die mit einer Frist von 14 Tagen gilt. 16.5 Jeder KUNDE, der ablehnt, dass seine vertragliche Beziehung zu VRM durch die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird, kann keine neuen Abonnements mehr abschließen – laufende Abonnements werden dann bis zu ihrem Ablauf gemäß der vorherigen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortgeführt. Jeder KUNDE, der ablehnt, dass seine vertragliche Beziehung durch die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt wird, muss VRM per E-Mail an support@upmeet.ai benachrichtigen. 16.6 Die in den Artikeln 16.2, 16.3 und 16.4 genannte 14-tägige Frist gilt nicht, wenn VRM: - einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung unterliegt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Weise zu ändern, die die Einhaltung der Frist nicht zulässt; - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise ändern muss, um einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Gefahr zu begegnen, um Upmeet, seine Dienste, den KUNDEN oder andere Geschäftskunden vor Betrug, Malware, Spam, Datenpannen oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.

17.1 Im Falle einer Kündigung bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Rest der Abonnementlaufzeit in Kraft. 17.2 Mit Beendigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Transkriptionen und Zusammenfassungen des KUNDEN sofort und unwiderruflich gelöscht. 17.3 Die Beendigung oder das Auslaufen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Durchsetzbarkeit derjenigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihrer Natur und ihrem Zweck nach dazu bestimmt sind, die Beendigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überdauern.

18.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. 18.2 Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die französischen Gerichte zuständig. 18.3 Jeder Streit über die Gültigkeit, Erfüllung oder Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen VRM und einem Gewerbekunden fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts von Paris.

19.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert oder modifiziert werden, die von den ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet wurde. Eine solche Änderung ist für die Parteien ab ihrem Inkrafttreten verbindlich. 19.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen und annullieren alle vorherigen oder vorläufigen Erklärungen, Verhandlungen, Verpflichtungen, Mitteilungen (schriftlich oder mündlich), Annahmen, Verständigungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf denselben Gegenstand. 19.3 Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erklärt werden, gilt diese Bestimmung als abtrennbar und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, in gutem Glauben eine Ersatzklausel zu verhandeln, die der für nichtig oder ungültig erklärten Klausel aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht so nahe wie möglich kommt. 19.4 Wenn eine der Parteien einen Verstoß gegen eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen damit verbundene Rechte nicht geltend macht, so ist dies nicht als Verzicht auf die Geltendmachung dieses oder eines späteren Verstoßes oder als Verzicht auf die Bestimmung selbst auszulegen. 19.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich zum Vorteil der Parteien geschlossen, und keine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass sie einem Dritten einen Rechtsbehelf, eine Klage, eine Haftung, einen Anspruch auf Entschädigung oder ein sonstiges Recht einräumt. 19.6 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und teilen kein affectio societatis. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen kein Franchise-, Mandats-, Agentur- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. 19.7 Jede Partei erkennt an, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der darin enthaltenen spezifischen Bestimmungen abgeschlossen hat. Daher haften die Parteien nicht für Erklärungen, Garantien oder Zusagen, die vor dem Wirksamkeitsdatum gemacht wurden, es sei denn, diese wurden betrügerisch abgegeben. 19.8 Der KUNDE räumt VRM das Recht ein: - seinen Namen als Referenz für die kommerzielle Werbung von VRM zu nennen; - die Art der in seinem Auftrag erbrachten Dienstleistungen auf der Website www.upmeet.ai und in den kommerziellen Präsentationen von VRM zu erwähnen.

Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an: legal@upmeet.ai

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